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Bilaterale Zettelhaufen
An den Catalogus erinnert mich die Internationale Rechtssammlung der Schweiz. Kennt man die folgenden Regelungen?
- Abkommen mit Frankreich betreffend Zollbehandlung auf der Strasse von Grosslützel nach Klösterli
- Internationales Übereinkommen vom 29. April 1958 über den Festlandsockel
- Internationales Übereinkommen vom 23. September 1910 zur einheitlichen Feststellung einzelner Regeln über den Zusammenstoss von Schiffen (mit Zusatzart.)
- Briefwechsel vom 17. Juli 1980 zwischen der Schweiz und der EG-Kommission betreffend die Beibehaltung des Kontingents von jährlich 20 000 hl griechischen Rotweins in Fässern
- Notenaustausch vom 27./31. Mai 1926 zwischen der Schweiz und Italien betreffend die gegenseitige Anerkennung gewisser Maurermeisterdiplome
- Abkommen vom 18. Oktober 1907 über den Beginn der Feindseligkeiten
-Abkommen vom 14. Februar 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung der amtlichen Punzen auf Uhrgehäusen aus Edelmetall
- Übereinkommen vom 29. März 1972 über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände
Von der «Erklärung vom 15. März 1911 zwischen der Schweiz und Österreich betreffend das gegenseitige Rückschubsrecht auf der Bahnlinie St. Margrethen–Bregenz» kann man - ob nun schiebend oder schubsend - im übrigen bei der nächsten Wien-Reise gewiss schönen Gebrauch machen.
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